Anlässe für eine Immobilienbewertung

Es gibt zahlreiche Anlässe für die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien.
Der Verkehrswert bzw. Marktwert bildet eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien.
Ebenso dient er als Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen beabsichtigten Erwerb oder Verkauf.

  • Kauf/Verkauf und Preisverhandlungen
  • Erbschaft, Schenkung und steuerliche Fragestellungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen
  • Fragestellungen im öffentlichen Baurecht (z. B. Entschädigungen)

Verkehrswert nach § 194 BauGB in Recht und Steuern

Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB als allgemein verbindlicher Wertbegriff anerkannt.
Er dient außerdem als Vergleichsgröße in steuerlichen Fragen wie der Bemessung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer.
Auch im öffentlichen Baurecht ist er relevant, beispielsweise für Entschädigungen bei Enteignungen.

Bewertungsobjekte

  • Einfamilienhäuser, Doppel-/Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Gewerbeimmobilien
  • Unbebaute Grundstücke
  • Besondere Konstellationen (z. B. WEG/Teileigentum, Erbbaurechte)

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Typische Anlässe sind Kauf/Verkauf, Erbschaft/Schenkung, Scheidung und gerichtliche Auseinandersetzungen sowie steuerliche Fragestellungen. Ein Gutachten schafft eine neutrale Entscheidungsgrundlage.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das Honorar wird individuell nach Aufwand und voraussichtlichem Verkehrswert vereinbart. Orientierung bietet die Honorarrichtlinie des Berufsverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Wie läuft ein Verkehrswertgutachten ab?
Nach Auftragsklärung erfolgen Dokumentenprüfung, Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation, Bewertung nach anerkannten Verfahren und die schriftliche Begründung aller Ansätze im Gutachten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
U. a. Grundbuchauszug, Lageplan/Flurkarte, Baupläne, Wohn-/Nutzflächen, Mietverträge, Modernisierungsnachweise, Teilungserklärung (bei WEG) sowie Bescheide zu Rechten/Lasten.
Welche Bewertungsverfahren werden verwendet?
Je nach Objekt: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV. Auswahl und Parameter werden im Gutachten transparent dargelegt.
Ist das Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt?
Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind unabhängig und nachvollziehbar erstellt und werden regelmäßig als verlässliche Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Abhängig von Objekt- und Unterlagenlage. Nach vollständigem Eingang der Dokumente dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Wochen.
Erfolgt immer eine Ortsbesichtigung?
Ja. Die Besichtigung ist wesentlicher Bestandteil der fundierten Wertermittlung; Fotos dokumentieren den Objektzustand und fließen ins Gutachten ein.

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