Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten
Unabhängige Wertermittlung für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, gerichtliche Verfahren und öffentliches Baurecht.
Anlässe für eine Immobilienbewertung
Es gibt zahlreiche Anlässe für die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien.
Der Verkehrswert bzw. Marktwert bildet eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien.
Ebenso dient er als Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen beabsichtigten Erwerb oder Verkauf.
- Kauf/Verkauf und Preisverhandlungen
- Erbschaft, Schenkung und steuerliche Fragestellungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen
- Fragestellungen im öffentlichen Baurecht (z. B. Entschädigungen)
Verkehrswert nach § 194 BauGB in Recht und Steuern
Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB als allgemein verbindlicher Wertbegriff anerkannt.
Er dient außerdem als Vergleichsgröße in steuerlichen Fragen wie der Bemessung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer.
Auch im öffentlichen Baurecht ist er relevant, beispielsweise für Entschädigungen bei Enteignungen.
Bewertungsobjekte
- Einfamilienhäuser, Doppel-/Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Gewerbeimmobilien
- Unbebaute Grundstücke
- Besondere Konstellationen (z. B. WEG/Teileigentum, Erbbaurechte)
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten
Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Wie läuft ein Verkehrswertgutachten ab?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Bewertungsverfahren werden verwendet?
Ist das Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt?
Wie lange dauert die Erstellung?
Erfolgt immer eine Ortsbesichtigung?
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