
UNABHÄNGIGE IMMOBILIENBEWERTUNG
KOMPETENT UND ZUVERLÄSSIG
Sie benötigen eine unabhängige Immobilienbewertung?
Ich stehe Ihnen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für zahlreiche Anlässe der Immobilienwertermittlung kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Als Sachverständige verfüge ich über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienwertermittlung.
Im Jahr 2014 wurde ich durch die IHK Berlin für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke öffentlich bestellt und vereidigt.
Diese öffentliche Bestellung ist Ausdruck der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung zur unabhängigen und kompetenten Beurteilung von Sachverhalten im Bereich der Immobilienbewertung.
Mit der damit einhergehenden Vereidigung habe ich mich verpflichtet, meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft, persönlich und unparteiisch zu erfüllen.
Ich bin ehrenamtlich in mehreren Gutachterausschüssen tätig.

MEINE LEISTUNGEN
Gegenstand der Wertermittlung
Gegenstand der Immobilienwertermittlung können verschiedene Arten von Immobilien und Rechten sein.
Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte, aber auch der Einfluss von Rechten und Belastungen auf den Wert einer Immobilie.
Anlässe für eine Immobilienbewertung
Es gibt zahlreiche Bewertungsanlässe, z. B. Kauf/Verkauf von Immobilien, Bewertungen für steuerliche Zwecke als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (z. B. bei Erbschaft und Schenkung), Bewertungen in gerichtlichen und außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen sowie im öffentlichen Baurecht (z. B. Ermittlung von Entschädigungen).
Nachweis eines niedrigen gemeinen Wertes
Der von den Finanzbehörden bei der Bemessung der Erbschafts-, Schenkungs- und Grund- und Grunderwerbsteuer zugrunde gelegte Grundbesitzwert wird nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes ermittelt.
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert (entspricht dem Verkehrswert) der gegenständlichen Immobilie am maßgeblichen Stichtag niedriger ist als der von der Finanzbehörde ermittelte Wert, so ist dieser Wert für die Steuerbemessung anzusetzen.
FAQ
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der
- in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
- im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
- nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften
- der sonstigen Beschaffenheit und
- der Lage des Grundstücks/Gegenstands der Wertermittlung
- ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen ist (vgl. § 194 Baugesetzbuch).
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Musteranwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) regeln die Grundsätze der Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das Honorar wird individuell nach Aufwand und voraussichtlichem Verkehrswert vereinbart. Orientierung bietet die Honorarrichtlinie des Berufsverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Wie erfolgt die Auftragsbearbeitung bei Gutachtenerstellung?
Nach Auftragserteilung werden die objektbezogenen Unterlagen geprüft und ergänzende Recherchen durchgeführt. Dann wird das Objekt einer Ortsbesichtigung unterzogen, die mit Fotos dokumentiert wird.
Im Anschluss daran wird das Gutachten ausgearbeitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Beauftragung erhalten Sie eine Liste der für die Bewertung erforderlichen und hilfreichen Unterlagen.
Dazu gehören u. a. ein Grundbuchauszug, Baupläne, Angaben zu Wohn-/Nutzflächen, Miet-/Pachtverträge, Teilungserklärungen (Wohnungs- und Teileigentum), Hinweise zu Rechten und Lagen.




