Immobilienbewertung Kristine Nöske

UNABHÄNGIGE IMMOBILIENBEWERTUNG

KOMPETENT UND ZUVERLÄSSIG

Sie benötigen eine unabhängige Immobilienbewertung?

Ich stehe Ihnen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für zahlreiche Anlässe der Immobilienwertermittlung kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Als Sachverständige verfüge ich über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienwertermittlung.
Im Jahr 2014 wurde ich durch die IHK Berlin für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke öffentlich bestellt und vereidigt.

Diese öffentliche Bestellung ist Ausdruck der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung zur unabhängigen und kompetenten Beurteilung von Sachverhalten im Bereich der Immobilienbewertung.
Mit der damit einhergehenden Vereidigung habe ich mich verpflichtet, meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft, persönlich und unparteiisch zu erfüllen.

Ich bin ehrenamtlich in mehreren Gutachterausschüssen tätig.

Kristine Nöske
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MEINE LEISTUNGEN

Gegenstand der Wertermittlung

Gegenstand der Immobilienwertermittlung können verschiedene Arten von Immobilien und Rechten sein.
Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte, aber auch der Einfluss von Rechten und Belastungen auf den Wert einer Immobilie.

Verkehrswert nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert bzw. Marktwert nach § 194 BauGB stellt eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien dar.

Gutachten

Die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert bildet das Kernstück meiner Tätigkeit als Sachverständige für die Immobilienwertermittlung.
Die Gutachten werden für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar verfasst.

Anlässe für eine Immobilienbewertung

Es gibt zahlreiche Bewertungsanlässe, z. B. Kauf/Verkauf von Immobilien, Bewertungen für steuerliche Zwecke als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (z. B. bei Erbschaft und Schenkung), Bewertungen in gerichtlichen und außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen sowie im öffentlichen Baurecht (z. B. Ermittlung von Entschädigungen).

Nachweis eines niedrigen gemeinen Wertes

Der von den Finanzbehörden bei der Bemessung der Erbschafts-, Schenkungs- und Grund- und Grunderwerbsteuer zugrunde gelegte Grundbesitzwert wird nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes ermittelt.
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert (entspricht dem Verkehrswert) der gegenständlichen Immobilie am maßgeblichen Stichtag niedriger ist als der von der Finanzbehörde ermittelte Wert, so ist dieser Wert für die Steuerbemessung anzusetzen.

Kaufpreisaufteilung

Mit einer gutachterliche Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung kann eine gegenüber dem Finanzamt abweichende Aufteilung des Kaufpreises für die steuerliche Abschreibung des Gebäudes begründet werden.

Wertermittlung im Städtebaurecht

Es gibt zahlreiche Bewertungsaufgaben im Kontext städtebaulicher Fragen.

Baulandentwicklung

Im Rahmen der Baulandentwicklung sind häufig Aussagen über Bodenwerte zu treffen.

Entschädigung

Bei dauerhaftem oder vorübergehendem Verlust von Rechten an Grundstücken ist eine Entschädigung zu leisten, z. B. bei Planungsschäden nach den §§ 39 ff. BauGB oder bei Enteignungsverfahren bzw. enteignenden Eingriffen in das Eigentum.

Besonderes Städtebaurecht

Bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen benötigt die Gemeinde zu verschiedenen Zeitpunkten und Anlässen fundierte Aussagen über Grundstücks- und Bodenwerte.

Anfangs-/Endwert

Anfangs- und Endwert sind städtebauliche Bodenwerte, auf deren Grundlage Ausgleichsbeträge im besonderen Städtebaurecht bemessen werden.

Ausgleichsbetrag

Der Ausgleichsbetrag bei städtebaulichen Gesamtmaßnahmen wird von der Gemeinde erhoben und auf der Grundlage der maßnahmenbedingten Bodenwerterhöhung ermittelt.

Gutachterliche Stellungnahme

Eine Reihe von Fragestellungen aus der Immobilienbewertung können auch im Rahmen gutachterlicher Stellungnahmen erörtert und beurteilt werden.

Beratungsleistungen

In bestimmten Fällen werden begleitende Beratungsleistungen zur Immobilienwertermittlung gewünscht.

Zweitmeinung/Plausibilisierung

Wenn bereits Gutachten vorliegen und Sie eine zweite Meinung benötigen, nehme ich auch Stellung zu Wertermittlungsgutachten anderer Sachverständiger.

Beleihungswertermittlung

Beleihungswerte werden durch Gutachten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ermittelt, wobei nur solche Gutachten Verwendung finden können, die die formalen Voraussetzungen des § 5 BelWertV erfüllen.

FAQ

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der

  • in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
  • im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
  • nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften
  • der sonstigen Beschaffenheit und
  • der Lage des Grundstücks/Gegenstands der Wertermittlung
  • ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen ist (vgl. § 194 Baugesetzbuch).

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Musteranwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) regeln die Grundsätze der Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Das Honorar wird individuell nach Aufwand und voraussichtlichem Verkehrswert vereinbart. Orientierung bietet die Honorarrichtlinie des Berufsverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Wie erfolgt die Auftragsbearbeitung bei Gutachtenerstellung?

Nach Auftragserteilung werden die objektbezogenen Unterlagen geprüft und ergänzende Recherchen durchgeführt. Dann wird das Objekt einer Ortsbesichtigung unterzogen, die mit Fotos dokumentiert wird.
Im Anschluss daran wird das Gutachten ausgearbeitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Beauftragung erhalten Sie eine Liste der für die Bewertung erforderlichen und hilfreichen Unterlagen.
Dazu gehören u. a. ein Grundbuchauszug, Baupläne, Angaben zu Wohn-/Nutzflächen, Miet-/Pachtverträge, Teilungserklärungen (Wohnungs- und Teileigentum), Hinweise zu Rechten und Lagen.