Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen ist Ausdruck der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung, um die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Sachverhalte unabhängig, kompetent und zuverlässig beurteilen zu können.
Mit der damit einhergehenden Vereidigung habe ich mich zu einer unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften, persönlichen und unparteiischen Aufgabenerfüllung verpflichtet.
Die nach diesen Maßstäben gefertigten Gutachten stärken als neutrales Produkt nicht nur den Ruf und die Position des jeweiligen Auftraggebers, sondern werden auch in Gerichtsverfahren als verlässliche Entscheidungsgrundlage bevorzugt herangezogen.
Die Erstellung von Markt- bzw. Verkehrswertgutachten bildet das Kernstück meiner Tätigkeit als Sachverständige für die Immobilienwertermittlung.
Ob beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, bei rechtlichen Auseinandersetzungen über Vermögenswerte oder bei Bewertungen für steuerliche Zwecke – die Notwendigkeit kompetenter und zuverlässiger Wertermittlungen besteht nicht nur im privaten Bereich.
Der Verkehrswert von Immobilien bildet auch bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben die Grundlage zahlreicher Entscheidungen. Dabei stellt die Wertermittlung im besonderen Städtebaurecht nach dem Baugesetzbuch einen speziellen Anwendungsbereich dar, in dem ich über langjährige Berufspraxis verfüge.
Neben der Erstellung von Gutachten und Wertaussagen sehe ich die Beratung bei bewertungsfachlichen Fragestellungen als weiteren Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit an. Dabei können Inhalt und Ergebnis der Beratung in einer gutachterlichen Stellungnahme schriftlich zusammengefasst werden.
Das Honorar für die Wertermittlungsleistungen richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und wird individuell vereinbart. Orientierungsgrößen sind der erforderliche Aufwand und die voraussichtliche Höhe des zu ermittelnden Verkehrswertes.
Zusammenfassend stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um die Immobilienbewertung gern zur Verfügung.
Rufen Sie mich an oder schildern Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail.
Weitere Leistungen
Wertermittlung von Rechten und Belastungen
Rechte und Belastungen an Grundstücken können den Wert eines Grundstücks erhöhen oder mindern.
Die Kenntnis über die Höhe des Werteinflusses dient häufig als Grundlage bei der Vereinbarung von Entschädigungsleistungen, wie z. B. bei der Eintragung eines Leitungsrechtes.
Ermittlung von Entschädigungswerten
Sowohl bei dauerhaften als auch bei vorübergehendem Verlust von Rechten an Grundstücken ist eine Entschädigung zu leisten.
So bildet der Verkehrswert beispielsweise die Grundlage bei Planungsschäden nach den §§ 39 ff. BauGB oder bei Enteignungsverfahren bzw. enteignenden Eingriffen in das Eigentum.
Beleihungswertermittlung
Basis für die Beleihung von Grundstücken zur Finanzierung bildet der Beleihungswert nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes. Beleihungswerte werden durch Gutachten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ermittelt, wobei nur solche Gutachten Verwendung finden können, die die formalen Voraussetzungen des § 5 BelWertV erfüllen.
Plausibilisierung von Gutachten
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Gutachterliche Stellungnahmen
Nicht immer bedarf es eines Gutachtens über den Verkehrswert.
Eine Reihe bewertungsmethodischer Fragestellungen können auch im Rahmen gutachterlicher Stellungnahmen erörtert und beurteilt werden. Insbesondere im Rahmen des Städtebaurechts, bei dem im Laufe der Jahre eine Abkehr vom restriktiven zu eher konsensualen Verwaltungshandeln festzustellen ist, ergeben sich zunehmend Bewertungsaufgaben abseits der reinen Verkehrswertdefinition.
Wertermittlung im Rahmen der Baulandentwicklung
Städtebauliche Aufgaben werden zunehmend im Rahmen städtebaulicher Verträge zwischen der Verwaltung und privaten Eigentümern bzw. Investoren geregelt.
Die damit verbundenen Bewertungsaufgaben orientieren sich an den jeweiligen Vertragsinhalten.
Ein Beispiel hierfür stellen die verschiedenen Modelle der Baulandentwicklung dar, in denen häufig Aussagen über Bodenwerte unter Berücksichtigung der Modellregelungen zu treffen sind. So sieht beispielsweise das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung die gutachterliche Ermittlung von Eingangs- und Zielwert zur Feststellung der planungsbedingten Bodenwerterhöhung vor.
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