
Wertermittlung im Städtebaurecht
Baulandentwicklung
Städtebauliche Aufgaben werden zunehmend im Rahmen städtebaulicher Verträge zwischen der Verwaltung und privaten Eigentümern bzw. Investoren geregelt.
Die damit verbundenen Bewertungsaufgaben orientieren sich an den jeweiligen Vertragsinhalten.
Ein Beispiel hierfür stellen die verschiedenen Modelle der Baulandentwicklung dar, in denen häufig Aussagen über Bodenwerte unter Berücksichtigung der Modellregelungen zu treffen sind.
So sieht beispielsweise das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung die gutachterliche Ermittlung von Eingangs- und Zielwert zur Feststellung der planungsbedingten Bodenwerterhöhung vor.
Entschädigung
Bei dauerhaftem oder vorübergehendem Verlust von Rechten an Grundstücken ist eine Entschädigung zu leisten.
Grundlage für die Entschädigungswertermittlung bilden die entsprechenden Regelungen des Baugesetzbuches.
Die Entschädigung nach dem BauGB ist abzugrenzen vom Schadensersatz.
Besonderes Städtebaurecht
Zu den Wertermittlungsaufgaben im besonderen Städtebaurecht zählen die Ermittlung maßnahmenunbeeinflusster Verkehrswerte für den gemeindlichen Grunderwerb oder zum Zwecke der Kaufpreisprüfung nach § 144 BauGB sowie die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten als Grundlage für die Bemessung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB.
Die Veräußerung von Grundstücken nach Abschluss der Maßnahme soll auf der Basis des maßnahmenbeeinflussten Verkehrswertes (Neuordnungswertes) erfolgen, der ebenfalls gutachterlich ermittelt werden kann.
Gern stelle ich Ihnen meine Erfahrungen aus unterschiedlichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowohl in Berlin als auch in anderen Bundesländern (Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig- Holstein) zur Verfügung.

