Im Zuge städtebaulicher Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen nach den §§ 136 BauGB ff. bzw.  §§ 165 BauGB benötigt die Gemeinde zu verschiedenen Zeitpunkten und Anlässen fundierte Aussagen über städtebauliche Boden- und Grundstückswerte.

Dazu gehören die Ermittlung maßnahmenunbeeinflusster Verkehrswerte für den gemeindlichen Grunderwerb (§ 153 BauGB) oder zum Zwecke der Kaufpreisprüfung nach § 144 BauGB. Grundlage für die Bemessung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB zwecks Erhebung durch Bescheid oder Ablösung ist die maßnahmenbedingte Bodenwertsteigerung.
Deren Feststellung durch die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten stellt einen weiteren Schwerpunkt der Bewertungsaufgaben des besonderen Städtebaurechts dar.
Die Veräußerung von Grundstücken nach Abschluss der Maßnahme soll auf der Basis des maßnahmenbeeinflussten Verkehrswertes (Neuordnungswertes) erfolgen, wofür regelmäßig Gutachten zu erstellen sind.

Die aufgezeigten Aufgabenstellungen unterliegen den gesetzlichen Rahmenbedingungen des BauGB zum besonderen Städtebaurecht.

Gern stelle ich Ihnen meine in mehr als 10 Jahren bei unterschiedlichen Bewertungsaufgaben in Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowohl in Berlin als auch in anderen Bundesländern (u.a. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein) gesammelten Erfahrungen zur Verfügung.

Baugrundstück Wertermittlung Gemeinde

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