Gewerbeimmobilien

Es gibt zahlreiche Anlässe für die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien, Gewerbeimmobilien oder Grundstücken.
So bildet der Verkehrswert bzw. Marktwert regelmäßig eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen bei Immobilientransaktionen wie z. B. Kauf oder Tausch.
Er kann aber auch als Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen beabsichtigten Kauf oder Verkauf einer Immobilie dienen.

Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB als allgemein verbindlicher Wertbegriff anerkannt.
Ebenso dient er als Vergleichsgröße in steuerlichen Fragen wie z. B. bei der Bemessung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Auch in vielen Belangen des öffentlichen Baurechts ist der Verkehrswert gefragt, wie z. B. für die Entschädigung bei Verlust des Grundstückseigentums durch Enteignung.

Ebenso vielfältig wie die Anlässe sind die möglichen Gegenstände der Immobilienbewertung.
Neben bebauten und unbebauten Grundstücken können Wohnungs- oder Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte) Gegenstand der Wertermittlung sein.

Verkehrswertgutachten

In einem Gutachten über den Verkehrswert (Verkehrswertgutachten) werden die wertrelevanten Merkmale einer Immobilie beschrieben sowie die zur Wertfindung eingesetzten Bewertungsverfahren allgemeinverständlich dargelegt. Die einzelnen Berechnungsansätze sind zu begründen.
Damit wird dem Grundsatz gefolgt, das Gutachten für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar zu verfassen.

Für die Bewertung ist eine Ortsbesichtigung erforderlich, bei der fotografische Aufnahmen des Bewertungsobjekts gefertigt werden. Diese werden als Auswahl zur Dokumentation des Objektzustandes dem Gutachten beigefügt, so dass sich der Leser ein umfassendes Bild über die Immobilie verschaffen kann.

Grundstücken

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