Mitunter ergeben sich Fallgestaltungen, bei denen Aussagen über Grundstücks- oder Immobilienwerte zu treffen sind, wobei es sich nicht immer um den Verkehrswert nach der Definition des § 194 BauGB handelt.
Beratungsgespräch
Welche Wertermittlungsleistung in Ihrem Fall erforderlich ist, erörtere ich gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die gemeinsame Auseinandersetzung mit der individuellen Fallgestaltung hilft, die jeweilige Aufgabenstellung für den konkreten Verwendungszweck präzise zu formulieren und zielgerichtet zu bearbeiten.
Insbesondere bei komplexen Wertermittlungsaufgaben trägt die kontinuierliche Einbindung der Beteiligten in Form von Gesprächen oder Präsentation von Zwischenergebnissen zur Transparenz und Akzeptanz der Wertermittlungsergebnisse erheblich bei.
Dabei unterliegen sämtliche Wertaussagen dem Primat der Immobilienwertermittlungsverordnung und der ihr nachgeordneten Richtlinien.