Beratungsleistungen im Immobilienrecht

Wertermittlungsberatung für besondere Fallgestaltungen (nicht nur Verkehrswert)

Mitunter sind Aussagen über Grundstücks- oder Immobilienwerte gefragt, die
nicht dem Verkehrswert nach § 194 BauGB entsprechen. Ich unterstütze Sie dabei, die passende Wertermittlungsleistung für Ihren konkreten Zweck zu bestimmen – transparent, zielgerichtet und regelkonform.

Wann es nicht (nur) um den Verkehrswert geht (§ 194 BauGB)

Je nach Verwendungszweck (z. B. interne Entscheidungsgrundlagen, strategische Vorbereitung, besondere rechtliche oder wirtschaftliche Konstellationen) kann eine abweichende oder spezifisch zugeschnittene Wertaussage sinnvoller sein als ein klassischer Verkehrswert.
Ich helfe bei der präzisen Formulierung der Aufgabenstellung und der Auswahl geeigneter Verfahren.

Vertiefende Informationen zu Standardleistungen finden Sie auf der Seite
Wertermittlung sowie bei Gutachten & Leistungen.

Beratungsgespräch: Ablauf & Nutzen

Welche Wertermittlungsleistung in Ihrem Fall erforderlich ist, erörtere ich gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die gemeinsame Auseinandersetzung mit der individuellen Fallgestaltung hilft,
die jeweilige Aufgabenstellung präzise zu definieren und zielgerichtet zu bearbeiten.

Transparenz durch Einbindung aller Beteiligten

Gerade bei komplexen Aufgaben trägt die kontinuierliche Einbindung der Beteiligten (Gespräche, Abstimmungen Präsentation von Zwischenergebnissen) wesentlich zur Nachvollziehbarkeit, Akzeptanz und
Tragfähigkeit der Ergebnisse bei.

Rechtsrahmen: ImmoWertV & nachgeordnete Richtlinien

Sämtliche Wertaussagen unterliegen dem Primat der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den ihr
nachgeordneten Richtlinien.
Dadurch werden methodische Sorgfalt, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit gewährleistet.

Nächste Schritte & Kontakt

Sie möchten klären, welche Wertaussage für Ihren Zweck passend ist?
Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch anfragen.
Ich melde mich zeitnah mit einem schlanken Vorgehensvorschlag.

Jetzt Beratung anfragen

FAQ: Häufige Fragen zur Wertermittlungsberatung

Wann ist ein anderes Wertkonzept sinnvoller als der Verkehrswert?
Wenn der Verwendungszweck (z. B. interne Strategie, besondere Vertragslage) andere Annahmen erfordert oder wenn ein
abgegrenzter Teilaspekt bewertet werden soll. Dann werden Ziel, Datenbasis und Methode passgenau festgelegt.
Welche Unterlagen sind für das Erstgespräch hilfreich?
Grundbuchauszug, Lage-/Flurkarte, Pläne, Foto-Dokumentation, Miet-/Pachtverträge, relevante Beschlüsse/Verträge sowie ggf.
vorhandene Gutachten oder Marktinformationen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Kick-off zur Zieldefinition, Datensichtung, methodische Festlegung, Zwischenergebnisse zur Abstimmung, Abschluss mit
nachvollziehbarer Dokumentation – stets ImmoWertV-konform.
Wie lange dauert es bis zu einer belastbaren Wertaussage?
Die Dauer hängt von Datenlage, Komplexität und Abstimmungsbedarf ab. Ein Zeitplan wird im
Beratungsgespräch realistisch festgelegt.
Gilt die ImmoWertV immer?
Ja. ImmoWertV und nachgeordnete Richtlinien bilden den verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen das passende
Vorgehen gewählt und dokumentiert wird.